Das Karate-Sportabzeichen für Kinder seit 1997 als Angebot des DKV

„Der Kleine Samurai“ ist seit 1997 das offizielle Sportabzeichen des Deutschen Karate Verbandes für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren.

Die damaligen Absichten der Väter des Karate-Sportabzeichens, DKV-Schulsportreferent a. D. Ralf Brünig, DKV-Jugendreferent a. D. Helmut Spitznagel und Diplom-Sportlehrer Heinz Pfeifer, die Attraktivität der Sportart Karate für Kinder und Schüler zu steigern, und dies unabhängig vom (Gürtel-)Prüfungswesen des DKV, sind immer noch aktuell. Brünig, Spitznagel und Pfeifer schufen 1997 ein Karate-Sportabzeichen, dass bewusst auf Karatetechniken verzichtet und dass sich als eine Auszeichnung für gute karatespezifische und allgemein-sportliche Fähigkeiten versteht.

Das Abzeichen kann von Kindern im Rahmen des Vereinstrainings ebenso erworben werden wie im Rahmen des Schulsportkarate. Viele Krankenkassen erkennen das DKV-Sportabzeichen auch im Rahmen von Prämienzahlungen bzw. Rückerstattungen an.

Drei Leistungsstufen umfasst das Sportabzeichen: KOSHO (Samuraikind), WAKATO (Jungsamurai) und JUSHI (Samurai). Bei den Tests sind jeweils dem Alter entsprechende Übungen zu absolvieren, um eine von drei möglichen Leistungsstufen zu erreichen. Die Übungen werden nur bzgl. des Alters und des Geschlechts schwieriger, nicht aber mit zunehmender Stufe. Wenn die jeweiligen Leistungsvorgaben erfüllt worden sind, erhalten die Kinder eine Urkunde und einen Sticker, der auf den Karate-Gi aufgenäht werden darf. Der absolvierte Test wird in den Karate-Pass unter Erfolge nachgewiesen.

Zur Abnahme des Sportabzeichens sind Übungsleiter/Trainer mit gültiger DKV-Lizenz und Danträger/innen des DKV im Vereins- und Schul-Karate berechtigt. Alle weiteren Vorgaben sind im Detail den entsprechenden Arbeits-/Infomappen des DKV zu entnehmen.

Ansprechpartnerin in der Bundesgeschäftsstelle des DKV:

Heinke Eltze, Tel.: 02043/2988-30,
Fax: 02043/2988-13,
E-Mail: ed.etaraknull@eztlE.eknieH

Die Übungen

Zum Erlangen des ersten oder eines weiteren Abzeichens müssen die folgenden Übungen absolviert werden:

  • Bauchmuskeltraining
    Der Prüfling legt sich auf den Rücken mit abgewinkelten Beinen auf einen Kasten, so dass eine Stellung herauskommt, die man als auf dem Rücken liegendes Sitzen bezeichnen könnte. Jetzt muss der Oberkörper (mit ausgestreckten Armen) soweit nach vorne gebeugt werden, dass die Hände über den Knien liegen. Dies muss abhängig vom Alter vier, fünf, sieben oder zehn Mal mit beiden Armen auf der linken, auf der rechten und dann auf beiden Seiten wiederholt werden.
    Rückenmuskeltraining
    Hierzu legt man sich mit dem Unterkörper (bis zur Hüfte) auf einen Kasten und lässt den Oberkörper nach vorne herunterhängen. Die Aufgabe besteht darin, sich mit auf die Seite gestreckten Armen drei, vier, fünf oder sieben mal zehn Sekunden gerade auszustrecken.
  • Knieliegestütz
    Knieliegenstütz, auch Frauenliegestütz genannt, funktionieren genauso wie normale Liegestütz, allerdings darf man sich dabei auf die Knie anstatt auf die Fußballen stützen; es müssen in einer Minute möglichst viele davon gemacht werden.
  • Seilspringen
    Dies ist die einzige Übung, in der Mädchen eine größere Leistung vorweisen müssen als Jungen. 14-jährige Mädchen müssen mindestens 85, gleichaltrige Jungen nur mindestens 75 Sprünge in den 60 Sekunden schaffen. Es sind alle Variationen des Springens erlaubt, nicht geschaffte Sprünge müssen wiederholt werden, es darf aber weitergezählt werden.
  • Japan-Lauf
    Der sog. Japan-Lauf ist ein Zick-Zack-Lauf (oder Sprint), bei der fünf Linien in einer bestimmten Reihenfolge in möglichst hohem Tempo überschritten werden müssen (Die Linien sind allerdings im Zickzack angelegt (2, 1|4, 3, 5), d. h. es müssen auch Haken geschlagen werden.)
  • Ausdauerlauf
    Es müssen 600, 800 oder 1000 Meter in einer bestimmten Zeit gelaufen werden.

Die Bedingungen

Um an dem kleinen Samurai teilnehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden. Man muss:

  • am ersten Januar des aktuellen Jahres zwischen 6 und 14 Jahre alt gewesen sein,
  • im DKV Mitglied sein, d. h. man hat eine aktuelle Jahressichtmarke,
  • es müssen mindestens sechs Monate seit der letzten „kleinen Samurai-Prüfung“ vergangen sein.

Abzeichen Samurai