Aufgaben der Referenten

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Stilrichtungswarte und Stilrichtungsreferent des TKV

  • Die Stilrichtungswarte der verschiedenen Stilrichtungen im TKV e.V. haben jährlich eine Stilrichtungsversammlung mit den DAN-Trägern ihres Stils durchzuführen.
  • Die DAN-Träger der verschiedenen Stilrichtungen im TKV e.V. haben, angepasst an den Wahlrhythmus des TKV-Vorstandes, ihren jeweiligen Stilrichtungswart auf ihrer jeweiligen Stilrichtungsversammlung zu wählen.
  • Der Stilrichtungswart der mitgliederstärksten Stilrichtung im TKV e.V. übernimmt den Kommissionsvorsitz und wird zum Stilrichtungsreferenten des TKV e.V. bestimmt.
  • Die Stilrichtungswarte sind für das Vermitteln und Erhalten der stilspezifischen Bewegungsformen, Techniken und KATA-Varianten ihres jeweiligen Stils zuständig. Damit soll eine korrekte Differenzierung gegenüber anderen Karate-Stilrichtungen erkennbar und die überlieferten Bewegungen und Trainingsformen erhalten werden.
  • Die Stilrichtungswarte sollen an den jährlichen Stilrichtungsversammlungen ihrer Stilrichtung im DKV e.V. teilnehmen.

Prüfungsreferent des TKV

  • Der Prüfungsreferent des TKV e.V. überwacht das Prüfungswesen. Er ist verantwortlich für die Dokumentation und die Nachweise im Prüfungswesen des TKV e.V.
  • Der Prüfungsreferent ist zuständig für die Erteilung und Ausstellung der Prüferlizenzen auf Landesebene und die Einweisung von neuen Prüfern.
  • Der Prüfungsreferent soll jährlich eine aktualisierte Liste der TKV-Landesprüfer veröffentlichen.
  • Der Prüfungsreferent hat jährlich eine Prüferversammlung mit den Prüfern des TKV e.V. durchzuführen.
  • Die Prüfer im TKV e.V. haben, angepasst an den Wahlrhythmus des TKV-Vorstandes, ihren Prüfungsreferenten auf ihrer jährlichen Prüferversammlung zu wählen.