Allgemeines | Prüfung | Termine | Aufgaben der Referenten

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icon Landesprüferliste 2010
icon Richtlinie der Stilrichtungs- und Prüfungskommission 2010
icon Stilrichtungs- und Prüferversammlungsprotokoll 2010
icon Dan-Antrag
icon Verfahrungsordnung
icon Prüfungsordnung (Shotokan)
icon Prüfungsordnung (Wado-Ryu)
icon Prüfungsordnung (Goju-Ryu)
icon Prüfungsordnung (Stiloffenes Karate)

Bedingungen für die Vergabe einer Prüferlizenz:

  • DKV-Mitglied mit gültiger Jahressichtmarke
  • Gültige DOSB-Trainer-C-Lizenz Karate oder höher
  • 1. DAN (für C-Lizenz bzw. 2. DAN für B-Lizenz)
  • 2 Beisitzungen bei einem Prüfer mit einer höheren Prüferlizenz, als sie der Bewerber anstrebt
  • Zustimmung des Vorsitzenden des Heimatvereins des Bewerbers
  • Teilnahme an der Prüferversammlung und der Einweisung durch den Prüfungsreferenten
  • Einzahlung von Euro 50,00 auf das TKV-Verbandskonto unter dem Stichwort „Prüferlizenz“. (30€ Lizenzgebühr + 20€ Kaution für Prüferstempel = 50€)

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Bewerber zur jährlichen Prüferversammlung vom Prüfungsreferenten seine Prüferlizenz durch Eintragung in seinen DKV-Pass bestätigt und seinen Prüferstempel.
Außerdem führt der Prüfungsreferent mit den neu ernannten Prüfern eine Einweisung zur Organisation des Prüfungswesens durch.

Hinweise:

  • Die Erteilung einer Prüferlizenz ist eine Kann-Bestimmung und wird durch die Stilrichtungs- und Prüfungskommission des TKV e.V. entschieden.
  • Der Prüferstempel bleibt Eigentum des TKV e.V. und ist nach Beendigung der Lizenzgültigkeit innerhalb von 8 Wochen an die TKV-Geschäftsstelle gegen Rückerstattung der Kaution zurückzugeben.

Bedingungen für den Erhalt einer Prüferlizenz:

Um eine hohe Qualität im Prüfungswesen zu gewährleisten, haben lizensierte TKV-Prüfer innerhalb von 4 Jahren einmal an einer Prüferschulung der Stilrichtungs- und Prüfungskommission des TKV e.V. teilzunehmen.

Entziehung einer Prüferlizenz:

  • kein Mitglied mehr im DKV bzw. einem Verein im TKV
  • keine gültige DOSB-Trainer-C-Lizenz Karate oder höher
  • nicht innerhalb von vier Jahren an einer TKV-Prüferschulung teilgenommen
  • seine Pflichten als Prüfer grob vernachlässigt hat
  • das Ansehen des TKV e.V. geschädigt hat

Wurde eine TKV-Prüferlizenz entzogen, wird damit gleichzeitig eine zweijährige Prüferlizenzsperre wirksam, bevor der ehemalige Prüfer wieder eine TKV-Prüferlizenz beantragen darf.

Der Prüfer ist durch den Prüfungsreferenten unverzüglich über den Lizenzentzug zu informieren. Versäumt der ehemalige Prüfer die fristgemäße Rücksendung des Prüferstempels innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung der Lizenzgültigkeit oder nimmt er nach Beendigung der Lizenzgültigkeit noch Prüfungen ab, verliert er sein Recht auf eine erneute Beantragung einer TKV-Prüferlizenz nach Ablauf der Sperrfrist.

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